Abo AGB 23/24

ALLGEMEINE ABONNEMENTBEDINGUNGEN FÜR DAS THEATER REGENSBURG
Stand: 6.4.2023

  1. ALLGEMEINES

    1.1. Das Abonnement (Abo) ist ein gegenseitiges Dauerschuldverhältnis zwischen den Abonnent*innen und dem Theater Regensburg. Der Zeitraum eines Abos umfasst eine Spielzeit (September bis Juli). Eine Kündigung ist grundsätzlich nur entsprechend Abschnitt 2.1. möglich.

    1.2. Für den Vertragsabschluss ist die schriftliche Form vorgesehen. Der Abo-Vertrag zwischen dem Theater Regensburg und den Abonnent*innen wird mit deren Namensunterschrift wirksam. Ein Vertrag kann im gegenseitigen Einvernehmen geändert fortgeführt werden.

    1.3. Die einzelnen Abos sind unter www.theaterregensburg.de/abo aufgelistet. Das Theater Regensburg behält sich vor, die Anzahl der Vorstellungen in den einzelnen Abos sowie die Abo-Bedingungen und Preise für die jeweils kommende Spielzeit zu ändern. Derartige Änderungen werden den Abonnent*innen mindestens zwei Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist in der laufenden Spielzeit mitgeteilt.

    1.4. Das Theater ist berechtigt, in Ausnahmefällen Abo-Vorstellungen während der laufenden Spielzeit auf andere Wochentage und Produktionen zu verlegen, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung des Abo-Preises geltend gemacht werden kann. Soweit in besonderen Ausnahmefällen aus künstlerischen Gründen für das Abo keine neuen Inszenierungen aufgeführt werden können, werden Werke des Repertoires angeboten. Wird der Abo-Platz aus betrieblichen Gründen in einer Inszenierung benötigt, besteht lediglich Anspruch auf einen anderen Platz in der gleichen Preisgruppe. Über sämtliche Änderungen informiert das Abo-Büro frühzeitig.

    1.5. Alle Abonnent*innen (außer Geschenk-Abo) erhalten ab dem 1. Werktag des Vormonats und je nach Verfügbarkeit einen Preisnachlass von 20 % auf weitere Karten in der Zahl der Abo-Plätze (gilt nicht bei Gastspielen, Premieren und Sonderveranstaltungen). Die Bestellung der rabattierten Karten ist schriftlich, telefonisch oder am Schalter möglich. Dieser Rabatt ist nicht kombinierbar mit anderen Rabattaktionen.

  2. LAUFZEIT, KÜNDIGUNG, ÜBERTRAGUNG

    2.1. Laufzeit und Kündigung

    2.1.1. Abo-Verträge, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden („Altverträge“), verlängern sich um eine weitere Spielzeit, wenn sie nicht bis zum 31. Mai der laufenden Spielzeit schriftlich gekündigt werden.

    2.1.2. Neuverträge: Abo-Verträge, die ab dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden („Neuverträge“), verlängern sich nach der ersten Spielzeit automatisch um eine weitere Spielzeit, wenn sie nicht bis zum 31. Mai der laufenden Spielzeit schriftlich gekündigt werden. Nach Ablauf der zweiten Spielzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis ohne rechtzeitige Kündigung unbefristet und kann ab der dritten Spielzeit durch den/die Abonnent*in jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Monats gekündigt werden. Falls ein Abo mit Wirkung für die laufende Spielzeit gekündigt wird, sind bis zum Ende des Abos die Abo-Ausweise im Abo-Büro zurückzugeben, ansonsten läuft das Abo bis zum Ende des Monats, in dem die Rückgabe der Abo-Ausweise erfolgt, längstens jedoch bis zum Ende der Spielzeit, weiter. Die Erstattung des wegen der Kündigung zu viel bezahlten Abo-Preises erfolgt durch das Theater innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Abos.

    2.1.3. Wurde ein Abo nicht form- und fristgemäß gekündigt, ist der/die Abonnent*in zur vollständigen und rechtzeitigen Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Zahlung im Falle eines Zahlungsverzugs auch nach Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung durch das Theater Regensburg nicht, ist das Theater Regensburg berechtigt, das Abo mit sofortiger Wirkung zu kündigen und über die Plätze anderweitig zu verfügen. Im Falle einer Kündigung durch das Theater Regensburg ist der/die Abonnent*in zur Rückgabe des ungültig gewordenen Abo-Ausweises verpflichtet.

    2.1.4. Geschenk-Abos enden jeweils mit dem letzten Termin der Abo-Serie. Sie verlängern sich nicht automatisch.

    2.2. Das Abo ist für einzelne Vorstellungen auf andere Personen übertragbar. Eine dauerhafte Weiterführung des Abo-Vertrags durch Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Theater Regensburg nicht möglich. Die dauerhafte entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe des Abos an Dritte berechtigt das Theater Regensburg zur fristlosen Kündigung des Abo-Verhältnisses.

  3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

    Jeder Abschluss eines Abos verpflichtet zur Zahlung der in der Abo-Reihe festgelegten Vorstellungen. Das Abo wird in zwei Raten zum 15. September und 1. Februar einer Spielzeit zur Zahlung fällig. (Ausnahme: Geschenk-Abos sind in einem Betrag im Voraus zu bezahlen, entweder bar an der Theaterkasse oder als Abbuchung vom Konto über SEPA-Lastschrift.) Es wird gebeten, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, damit die Beträge vom Konto der Abonnent*innen abgebucht werden können. Eine Bareinzahlung an der Theaterkasse ist nicht möglich.

    Kommt der/die Abonnent*in aus von ihm/ihr zu vertretenden Gründen mit der Zahlung in Verzug und wird trotz vorheriger Mahnung mit angemessener Frist die fällige Rate nicht rechtzeitig entrichtet, erfolgt ein gebührenpflichtiges Mahnverfahren.

  4. BESUCH EINER VORSTELLUNG

    Die Abonnent*innen erhalten postalisch alle Abo-Unterlagen mit einem Abo-Ausweis, der zum Besuch der darauf angegebenen Vorstellungen berechtigt. Der Verlust des Abo-Ausweises ist dem Abo-Büro des Theater Regensburg unverzüglich zu melden. Für einen verloren gegangenen Ausweis wird gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5 € ein Ersatzausweis für die restlichen Vorstellungen ausgestellt. Beim Eintritt in den Zuschauerraum ist der Abo-Ausweis dem Einlasspersonal stets unaufgefordert vorzuzeigen.

  5. BEKANNTGABE VON VORSTELLUNGEN

    Die Termine der Abo-Vorstellungen werden auf dem Abo-Ausweis angegeben, wobei Änderungen vorbehalten bleiben. Alle Abo-Vorstellungen werden unter www.theater­regensburg.de und im gedruckten Monatsspielplan des Theater Regensburg veröffentlicht. Über Änderungen informiert das Abo-Büro frühzeitig schriftlich per Post, E-Mail oder bei kurzfristigen Änderungen telefonisch.

  6. TERMINTAUSCH, STÜCKTAUSCH, ABMELDUNG

    6.1. Das Theater ermöglicht einen Termintausch ohne Aufzahlung innerhalb der gleichen Inszenierung und gleichen Preisgruppe. 

    6.2. Bei einem Tausch in ein anderes Stück wird eine Zuzahlung von 15 € pro Platz fällig. Dieser „Fremdtausch“ kann ab einem Werktag vor Beginn des Freiverkaufs erfolgen. Ein Tausch ist nur auf einen Platz in der gleichen Preisgruppe möglich. Bei Haidplatz-Abo-Plätzen kann ein Tausch in eine andere Spielstätte nur in eine gleichwertige Preisgruppe erfolgen. In Gastspiele, Premieren, Silvester- und Neujahrsvorstellungen sowie Sonderveranstaltungen kann nicht eingetauscht werden.

    6.3. Die Mitteilung der Abmeldung einer Vorstellung muss durch die Abonnent*innen telefonisch oder schriftlich bis spätestens 12 Uhr am Werktag vor der Vorstellung erfolgen. Mit der Abmeldung entfällt der Anspruch auf den abonnierten Platz für die abgemeldete Vorstellung. Das durch die Abmeldung entstehende Tauschguthaben gilt bis zum Ende der Spielzeit und verfällt danach. Verlängerungen sind grundsätzlich nicht möglich. Die Abonnent*innen müssen sich bei Abmeldung darüber informieren, wie lange die betreffende Produktion in der jeweiligen Spielzeit angeboten wird. Ein Tauschguthaben kann nicht in Gastspiele, Premieren, Silvester- und Neujahrsvorstellungen sowie Sonderveranstaltungen eingelöst werden. Nicht besuchte oder nicht rechtzeitig frei gemeldete Abo-Vorstellungen – gleich aus welchem Grund – können nicht nachträglich ersetzt oder erstattet werden. 

  7. NUTZUNG DES REGENSBURGER VERKEHRSVERBUNDS (RVV)

    Der Abo-Ausweis berechtigt zur kostenfreien Fahrt mit dem RVV innerhalb des RVV-Gebietes drei Stunden vor Beginn einer Abo-Vorstellung und bis Betriebsschluss des RVV nach der Vorstellung.

  8. DATENSPEICHERUNG, ADRESSÄNDERUNG, POSTSENDUNG

    Persönliche Daten werden unter Wahrung des Datenschutzes in dem für die Abwicklung und Dokumentation der Bestellungen erforderlichen Umfang verwendet und gespeichert. Im Übrigen wird zu detaillierten Regelungen zum Datenschutz auf die Datenschutzerklärung des Theater Regensburg verwiesen, die auf www.theaterregensburg.de nachzulesen sind. Es wird gebeten, Adressänderungen dem Abo-Büro unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Postsendungen erfolgen an die letzte bekannt gegebene Adresse. Eine Gewähr für den rechtzeitigen Zugang von Postsendungen kann nicht übernommen werden.

  9. ABOS FÜR MENSCHEN MIT SCHWERBEHINDERUNG

    Menschen mit Schwerbehinderung, in deren Ausweis das Merkzeichen B (Begleitperson) eingetragen ist, erhalten beim Kauf von Abos mit zwei zusammenhängenden Plätzen einen ermäßigten Abo-Platz für die Begleitperson für 5 € pro Vorstellung.

    Menschen mit Schwerbehinderung ab GdB 70 erhalten zusätzlich zum Aborabatt weitere 6 Prozentpunkte Rabatt.

    Rollstuhlfahrer*innen erhalten einen Abo-Platz für 10 € pro Vorstellung. Beim Kauf eines weiteren Abo-Platzes für eine Begleitperson erhält diese einen Platz für 5 € pro Vorstellung. Je Abo-Reihe kann nur ein Rollstuhlplatz vergeben werden.

    Eine nachträgliche Ermäßigung während der laufenden Spielzeit ist nicht möglich. Die entsprechenden Ermäßigungsnachweise sind beim Kauf vorzulegen, bei jedem Vorstellungsbesuch mitzuführen und beim Einlass unaufgefordert vorzuzeigen.

    Beim Kauf zusätzlicher Karten kann entweder die Abo-Ermäßigung von 20 % pro Abo-Platz oder die Ermäßigung für Menschen mit Schwerbehinderung in Anspruch genommen werden. Eine Kombination ist nicht möglich. Die ermäßigte Einzelkarte kostet sowohl im Abo, aber auch einzeln mindestens jedoch 5 Euro.

  10. ANERKENNUNG DER ABO-BEDINGUNGEN

    Mit dem Abschluss oder der Fortsetzung eines Abos erklärt sich die Vertragspartei mit den vorliegenden Abo-Bedingungen einverstanden. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Theater Regensburg. Ferner richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind.