Zusatzbedingungen

ZUSATZBEDINGUNGEN FÜR DIE PRODUKTION WAHRHEITEN DES THEATER REGENSBURG (STAND 1. MAI 2023)

In Abweichung und Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Theater Regensburg werden folgende Zusatzbedingungen für das Stadtraumprojekt „Wahrheiten“ erlassen:

 

1. EINTRITTSPREIS UND ERMÄSSIGUNGEN

1. 1. Für WAHRHEITEN gilt ein reduzierter Satz an Ermäßigungen, der auf der Website des Theaters bekanntgegeben wird.

1.2. Entsprechend der künstlerischen Ausgestaltung von WAHRHEITEN ist ein barrierefreier Zugang nicht garantiert.

 

2. KARTENKAUF

2.1. WAHRHEITEN ist eine Sonderveranstaltung des Theater Regensburg. Der Kartenvorverkauf weicht daher vom regulären Schema ab.

2.2. Der Kartenverkauf für WAHRHEITEN erfolgt in drei Verkaufsphasen. Diese werden auf der Website des Theater Regensburg bekanntgegeben. In den Verkaufsphasen sind unterschiedliche Buchungsmodalitäten verfügbar.

2.3. Die Karte für WAHRHEITEN wird grundsätzlich nur als personalisiertes Onlineticket angeboten.

 

3. KLIMAKAUTION

3.1. Die Klimakaution ist eine Zusatzgebühr, die beim Kauf einer Karte für WAHRHEITEN fällig wird. Kann eine mindestens klimafreundliche Anreise nachgewiesen werden, wird die Klimakaution am Veranstaltungstag in bar ausgezahlt.

3.2. Beim Kauf mehrerer Karten wird die Klimakaution pro Karte erhoben.

3.3. Kann keine mindestens klimafreundliche Anreise nachgewiesen werden, wird die Klimakaution einbehalten.

3.4. Der Nachweis der mindestens klimafreundlichen Anreise ist in geeigneter Form zu erbringen. Die Modalitäten des Nachweises werden den Besuchern von WAHRHEITEN im Vorfeld mitgeteilt. Sollte ersichtlich werden, dass Besucher falsche Angaben über Ihre Anreise gemacht haben, werden sie von der Veranstaltung ausgeschlossen, der Kartenpreis und die Klimakaution werden nicht zurückerstattet.

3.5. Die Auszahlung der Klimakaution erfolgt ausschließlich unmittelbar vor Vorstellungsbeginn an den zuständigen Schaltern. Die Modalitäten werden den Besuchern von WAHRHEITEN im Vorfeld mitgeteilt.

3.6. Damit die Klimakaution ausbezahlt werden kann, werden Mobilitätsdaten und ggfs. weitere personenbezogene Daten der Besucher erhoben.

 

4. GEWERBSMÄSSIGER WEITERVERKAUF

4.1. Bei gewerbsmäßigem Weiterverkauf ohne Gewinnerzielungsabsicht sind Käufer in der Verantwortung, die neuen Abnehmenden der Karten über die Sonderbedingungen zu informieren.

4.2. Die Klimakaution wird an die Besuchenden, nicht an die Kartenkäufer ausgezahlt.

 

5. ABENDKASSE

5.1. Der Kartenverkauf an der Abendkasse ist möglich, sofern Karten für die Veranstaltung verfügbar sind.

5.2. Die Klimakaution wird auch dann an der Abendkasse fällig, wenn keine mindestens klimafreundliche Anreise nachgewiesen werden kann.

 

6. ANFANGSZEITEN UND EINLASS

6.1. Ein Nacheinlass ist nicht möglich.

6.2. Damit die Klimakaution ausgezahlt werden kann, ist ein rechtzeitiges Eintreffen am Bismarckplatz vor Veranstaltungsbeginn notwendig.

6.3. Eine nachträgliche Auszahlung der Klimakaution ist nicht möglich.

 

7. GARDEROBE

7.1. Für die Garderobe, den Fahrradparkplatz und die zugehörige Fahrradgarderobe wird keine Haftung übernommen.

 

8. RUFBUS

8.1. Es kann nicht garantiert werden, dass eine Kartenanfrage in Kombination mit einem Rufbusticket erfolgreich sein wird.

8.2. Wird ein Rufbusangebot unterbreitet, muss die Rückmeldung binnen 48 Stunden durch den Käufer bestätigt werden.

8.3. Kartenanfragen, die in Verbindung mit einem Rufbusticket angefragt werden, sind nur dann verbindlich gebucht, wenn das Theater Regensburg den Anfragenden ein konkretes Rufbusangebot unterbreiten konnte und dieses durch die Besucher bestätigt wurde.

8.4. Der Preis für den Rufbus ist im Kartenpreis inklusive.

8.5. Es besteht kein Anspruch auf Rufbusabholung am Wohnort.

 

Weitere Zusatzbedingungen werden bei Bedarf auf www.theaterregensburg.de bekanntgegeben.